Zweckzuschuss Gebührenbremse 2024:
Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer „Gebührenbremse“ beschlossen. Dieser Zweckzuschuss beträgt für Österreich gesamt EUR 150 Millionen.
Für die Haushalte der Gemeinde Schrattenbach wurden am 15. Februar 2024 EUR 6.623,- als „Zweckzuschuss – Gebührenbremse 2024“ angewiesen.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. März 2024 wurde festgelegt, dass der eingelangte Zweckzuschuss „Gebührenbremse“ über die „Müllgebühren“ auf jeden mit Stichtag 01. Februar 2024 gebührenpflichtigen Haushalt nach Anteil an Gebührenhöhe aufgeteilt wird. In der Gebührenabrechnung (Vorschreibung 3. Quartal 2024) für die „Müllgebühren“ wird als einmaliger Betrag somit eine Gutschrift in anteiliger Gebührenhöhe pro gebührenpflichtigen Haushalt gesondert ausgewiesen.