Krötenzaun 1Krötenzaun beim Schlossteich: Ungeklärte Haftungsfrage zwingen die Gemeinde zum Handeln!

Ausgangslage in Schrattenbach:
Seit vielen Jahren gibt es in Schrattenbach einen Amphibienschutz. Wir schätzen das Engagement von Frau Ilse Haumer und ihrem Team. Gemeinsam mit der Gemeinde Schrattenbach wurde in den letzten Jahren Vieles für unsere Amphibien getan!

Die Kröten in Schrattenbach queren die Gemeindestraße im Bereich des Schlossteiches, der Krötenzaun wurde daher im Frühjahr in diesem Bereich aufgestellt. Da sich auf der Teichseite ein privater Gehegezaun und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine steile Straßenböschung (ebenfalls Privatgrund) befindet, stand der gesamte Krötenzaun daher direkt am Fahrbahnrand und schmälerte somit die Durchfahrt! Auch wenn es sich nicht um eine stark befahrene Straße handelt, durch jedes vorbeifahrende Auto sind daher Fußgänger und Radfahrer einem erhöhten Risiko ausgesetzt und auch Stürze nicht auszuschließen!

Krötenzaun 1

 

Man wünscht sich zwar keine Unfälle aber ausgeschlossen ist dies nie und so versuchten wir Antworten auf einige Fragen in Bezug auf mögliche Schadenersatzforderungen beim Naturschutzbund zu erhalten.

Wer haftet z.B. für ev. Verletzungen beim Sturz auf die Befestigungsstäbe aus Metall oder beim Sturz in einen Auffangkübel? Können Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden, um sich als Verantwortlicher schadlos zu halten?

(Anmerkung: Die Befestigungsstäbe werden ca. alle 3m!! in den Boden eingeschlagen an dem der Krötenzaun befestigt wird. Diese Stäbe haben scharfe Ecken und Kanten und führen daher relativ leicht zu einer Verletzung. Die Auffangkübel werden ca. alle 20m in den Boden eingegraben, wodurch Löcher von rund 30 cm Tiefe entstehen!)
Krötenzaun 2






Warum beim Naturschutzbund?
Der Naturschutzbund stellte der Gemeinde Schrattenbach per Vertrag kostenlos diesen Krötenzaun zur Verfügung und so hofften wir diesbezüglich entsprechende Antworten bei dieser Organisation zu erhalten.

Bereits am 30. Jänner 2025 versuchten wir mittels telefonischer Anfrage diesbezüglich Auskunft zu bekommen. Ein Rückruf der zuständigen Juristin wurde uns damals zugesagt. Da in den folgenden Tagen kein Rückruf erfolgte, starteten wir eine nochmalige Anfrage am 12.2.2025, auch diese brachte erneut kein Ergebnis. Etwas später erhielten wir doch noch einen Rückruf – die Auskunft war aber leider nicht sehr hilfreich! „… bis dato gibt es noch keinen Vorfall und deswegen auch keine Rechtsprechung / Vorgangsweise diesbezüglich!  …“. Auch zwei schriftliche Anfragen zum Thema Haftungsfragen blieben unbeantwortet!

Für die Verantwortlichen, den Helfern und auch der Gemeinde sind aber Aussagen wie, „…das war schon immer so“ oder „…es wird schon Nichts geschehen...“ nicht sehr hilfreich und schützen nicht vor einer Haftung im Falle einer Klage - vor Gericht zählen nur Fakten und diese versuchten wir bereits im Jänner 2025 abzuklären – leider erfolglos.

Da bis dato keinerlei vernünftige Antworten auf unsere Fragen oder eine Hilfestellung zu erhalten war, müssen wir zum Schutz aller Beteiligten, den Helfern, GemeinderäteInnen und Gemeindebediensteten diesen Schritt setzen und unsere Mithilfe vorerst einstellen!

Die Gemeinde kann daher bis zur endgültigen Klärung die Hilfestellung nicht fortsetzen und das Aufstellen auf öffentlichem Grund derzeit nicht erlauben!

Wir hoffen aber, zum Schutz unserer Amphibien, auf eine baldige konstruktive Lösung für Mensch und Tier!

 

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bürgermeister Franz Pölzelbauer