Schrattenbach WappenUnser Bürgermeister informiert:

Liebe Schrattenbacherinnen und Schrattenbacher!

Heute Abend fand eine Bürgermeisterkonferenz mit der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen statt.



Wir möchten Sie hiermit über folgende Regelungen im Bezug auf die Covid-Pandemie informieren, welche ab morgen, 25.03.2021 gelten:

  • Ausreisekontrollen, bei denen ein negatives Antigentestergebnis vorzuweisen ist, welches nicht älter als 48 Stunden bzw. bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein darf.
    Wer in den letzten 6 Monaten an Corona erkrankt war, benötigt keinen Test, muss aber einen entsprechenden Nachweis mitführen.
  • Die Stadt Wr. Neustadt und der Bezirk Wr. Neustadt-Land bilden eine gemeinsame Einheit.
    Der Bezirk Neunkirchen gilt als eine andere Einheit.
    Somit wird an der Bezirksgrenze stichprobenartig kontrolliert.
  • Diese Maßnahmen gelten so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz zehn Tage lang durchgehend unter 200 liegt.
  • Es wird bereits an einem Ausbau der Testkapazitäten bezirksweit gearbeitet.
  • Die nun geltende Verordnung ist laut Auskunft der BH Neunkirchen an die seit länger bestehenden Verordnung der Stadt Wr. Neustadt angelehnt. Auf der Website der Stadt Wr. Neustadt finden sich bereits zahlreiche Antworten auf häufig gestellt Fragen, welche weitestgehend auf den Bezirk Neunkirchen übertragbar sind: https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq

Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir diese auf unserer Website veröffentlichen.
Ihr Bürgermeister Franz Pölzelbauer