NOE Bildmarke klein 1Heizkostenzuschuss 2021/2022

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Eine Postanweisung ist nur in begründeten Fällen durchzuführen.

Aufgrund der COVID-19 Krise und den dadurch eingeschränkten Öffnungszeiten der Gemeinden und Magistrate wird eine telefonische Rücksprache bei der zuständigen Gemeinde, Magistrat bezüglich der Antragstellung empfohlen.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass die Anträge bis spätestens 30. März 2022 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.

* Allgemeine Richtlinien NÖ Heizkostenzuschuss
* Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2021/2022
* Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2021/2022