facebook 1638043350192 6870451775886050812Information der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen betreffend Impfmöglichkeiten im Bezirk Neunkirchen

Hier finden Sie genaue Infos, welche Impfmöglichkeiten es im Bezirk Neunkirchen zwischen 28.11. und 10.12.2021 gibt.

Weiters gibt es hier noch Tipps betreffend Impfung.

 

Nachstehend finden Sie noch Informationen von Notruf NÖ zur Impfung und zur Gültigkeit der Impfzertifikate:

Gültigkeitsdauer Zertifikate 29112021

 


Die Corona-Schutzimpfung wirkt. Sie hilft nachweislich, die Pandemie einzudämmen. Geimpfte Personen sind besser vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt und leiden seltener an Spätfolgen. Um einen Langzeitschutz zu erreichen, braucht es eine weitere Dosis der Corona-Schutzimpfung, wie bei vielen anderen Impfungen auch. Mit einer Impfung schützen Sie sich, alle die Ihnen nahestehen und vor allem jene, die sich aufgrund des Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

3. Impfung

Gemäß aktueller Empfehlung des nationalen Impfgremiums, ist eine 3. Dosis ist bei allen Personen über 18 Jahre bei einer Vollimmunisierung mit Astra Zeneca nach 4 Monaten empfohlen, bei Vollimmunisierung mit Pfizer oder Moderna nach 4 Monaten möglich und nach 6 Monaten empfohlen.

Das Nationale Impfgremium empfiehlt allen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpften, sich so schnell wie möglich (frühestens nach 28 Tagen) die zweite Impfung zu holen. 

Genesene Personen 

Personen nach labordiagnostisch gesicherter SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt eine Dosis ab etwa vier Wochen nach der Infektion oder Genesung von der Erkrankung. Genesene, die nur eine Impfung erhalten haben, sollen gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wie mit zwei Dosen geimpfte Personen angesehen werden. Sie bekommen genauso wie oben angeführt ihre weitere Dosis.

Impfstoffe

Es werden für 1.,2. und 3. Dosis die mRNA-Impfstoffe (Pfizer/Biontech oder Moderna) verwendet, unabhängig davon, welche Produkte vorher verabreicht wurden. 
Kinder und Jugendliche bekommen ausschließlich den Impfstoff von Pfizer/Biontech. In Summe ist bis Jahresende ausreichend Impfstoff für alle Impfwilligen vorhanden. Um aber jeder Person einen passenden Impfstoff anbieten zu können, ist eine freie Auswahl des Impfstoffes leider nicht immer möglich. 

Grundsätzlich gilt: Alle Personen über 30 Jahre erhalten für eine neue Impfserie und die 3. Dosis bevorzugt den Impfstoff von Moderna. Alle Personen unter 30 Jahre, Schwangere und stillende Mütter erhalten den Impfstoff von Pfizer/Biontech. Sie bekommen in jedem Fall einen Impfstoff, der für ihre individuelle Situation vom Nationalen Impfgremium vorgesehen und empfohlen ist.

Impfabstandsrechner

https://www.impfung.at/auffrischung 

Impfstellen

In NÖ gibt es derzeit über 700 Impfstellen. Es sind sowohl Impfungen mit und ohne Termin möglich. 

Mit Termin

www.impfung.at/termin —> 500 Ordinationen, Impfstraßen und Landesimpfzentren mit Termin

Ohne Termin

www.impfung.at/impfbus —> 6 Impfbusse an 7 Tagen, Impfaktionen sowie dauerhafte Impfstraßen in Gemeinden und Impfstraßen in Einkaufszentren

Grüner Pass

  • 2 Impfungen: Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.
  • Impfung und Genesen: Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein behördlicher PCR-Test vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung für 270 Tage.
  • Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
  • Ab 03. Jänner 2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen Impfung nicht mehr gültig.

Das Impfzertifikat kann über niedergelassene Ärzt:innen und Apotheken einmal pro Monat (somit höchsten drei Mal im Quartal) kostenlos ausgedruckt werden. Jeder weitere Ausdruck bei niedergelassenen Ärztinnen und niedergelassenen Ärzten sowie Apotheken ist gegen ein kleines Entgelt möglich. Sobald das Impfzertifikat der 2. Teilimpfung verfügbar ist, ist ein Ausdruck des Impfzertifikats der 1. Teilimpfung nicht mehr möglich.
Kostenlos ausgedruckt werden kann das Impfzertifikat auch über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, bei ELGA-Ombudsstellen und Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse.

Mehr Informationen dazu: www.gruenerpass.gv.at