logo land noe webDie Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Soziale Verwaltung, hat eine Kurzübersicht zum Thema "Teuerungsausgleich Einmalzahlungen" zusammengestellt.





Hier finden Sie die beiden Übersichten:



Diese Übersicht stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einen Überblick über die vorhanden  Hilfen und Leistungen bieten.
 

Zusatz: bis auf die € 300 Teuerungsausgleich und die Auszahlung des Heizkostenzuschuss für Sozialhilfebezieher, liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden keine Zuständigkeit.